Cannabis-Rechtslage in Deutschland
Mit dem Cannabisgesetz (CanG) vom 1. April 2024 ist Cannabis für Erwachsene unter klar definierten Bedingungen legal. Was im Detail erlaubt ist — und was nicht.
Kurzfassung. Erwachsene dürfen 25 g öffentlich und 50 g im privaten Wohnsitz besitzen, bis zu 3 Pflanzen anbauen und seit Juli 2024 in Cannabis Social Clubs gemeinsam anbauen. Im Straßenverkehr gilt der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blut.
Was erlaubt ist
- Besitz öffentlich: bis 25 Gramm getrocknetes Cannabis pro erwachsener Person.
- Besitz privat: bis 50 Gramm am Wohnsitz.
- Eigenanbau: bis zu 3 weibliche, blühende Pflanzen je volljähriger Person — vor Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu sichern.
- Cannabis Social Clubs (CSC): seit 1. Juli 2024 erlaubt. Nicht-kommerzieller Gemeinschaftsanbau, max. 500 Mitglieder, Abgabemenge bis 50 g pro Person und Monat (für 18–20-Jährige max. 30 g mit ≤10 % THC).
Was verboten bleibt
- Konsum unmittelbar an Schulen, Kitas, Spielplätzen, Sportstätten und in Sichtweite (100 m Bannmeile).
- Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
- Weitergabe an Minderjährige und Verkauf außerhalb der CSC-Regelung.
- Mengen über den persönlichen Grenzen — bleiben Straftatbestand.
Im Straßenverkehr: 3,5 ng/ml
Eine Expertenkommission hat den Grenzwert ab 2024 bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum festgelegt. Das ist als analytischer Grenzwert gedacht, oberhalb dessen eine cannabis-bedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit angenommen wird.
Sanktionen bei Überschreitung: 500 € Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot beim Ersttäter. Bei Mischkonsum mit Alkohol oder bei Fahranfängern (Probezeit, < 21 Jahre) gilt eine absolute Null-Toleranz.
Konsumcannabisgesetz vs. Betäubungsmittelgesetz
Cannabis ist nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erfasst, sondern unterliegt dem neuen Konsumcannabisgesetz (KCanG). Verstöße gegen Mengen- oder Konsumregeln werden überwiegend als Ordnungswidrigkeit, nicht mehr als Straftat geahndet — solange keine Weitergabe oder gewerbsmäßiges Handeln vorliegt.
Quellen und weitere Information
Authoritative Anlaufstellen für aktuelle Details:
Willst du wissen, wann du wieder ans Steuer darfst?
Der THC-Rechner zeigt dir den voraussichtlichen Abbau bis zur 3,5-ng/ml-Grenze.
Zum THC-Rechner